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Stadtverwaltung Dohna

Telefon:+49 3529 56 36 0

Telefax:+49 3529 56 36 99

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Terminbuchungen im Einwohnermeldeamt sind nun über das Beteiligungsportal möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier. Wir freuen uns, wenn Sie das Angebot wahrnehmen und uns an Ihren Erfahrungen teilhaben lassen.

Das Rathaus der Stadt Dohna ist zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:

Ohne Terminvereinbarung:
Dienstag und Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr

Mit Terminvereinbarung:
Dienstag 13:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 – 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

Einwohnermeldeamt

Das Einwohnermeldeamt ist Ihr Ansprechpartner für Meldeangelegenheiten,  Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis sowie Familienpass, Führungszeugnis, Beglaubigungen und Sonstiges.

Zum Meldestellenbereich gehören:

  • die Stadt Dohna mit den Ortsteilen Köttewitz, Krebs, Meusegast, Röhrsdorf, Borthen, Burgstädtel, Gorknitz, Bosewitz, Gamig, Tronitz, Sürßen
  • die Gemeinde Müglitztal mit den Ortsteilen Burkhardswalde, Crotta, Falkenhain, Mühlbach, Maxen, Schmorsdorf, Weesenstein

Was können wir für Sie tun?

Meldeangelegenheiten

  • An-/ Um- & Abmeldungen von Wohnsitzen, Wechsel des Wohnungsstatus (Hauptwohnung/ Nebenwohnung) unter Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung (erhältlich beim Vermieter)
  • einfache und erweiterte Melderegisterauskunft
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen, Gebühr: 12,00 Euro
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen zur Vorlage beim Standesamt, Gebühr: 12,00 Euro
  • schriftliche Meldeauskünfte: 14,00 Euro pro Person

Lohnsteuerkarten

Alle lohnsteuerrelevanten Angelegenheiten sind seit 01.01.2011 ausschließlich über das Finanzamt Pirna zu regeln.

Ausweise

Für alle Pass- und Meldeangelegenheiten ist ein gültiges Personaldokument und die Geburtsurkunde vorzulegen. Das persönliche Erscheinen ist erforderlich. Bereits ausgestellte Dokumente (auch abgelaufene) sind mitzubringen – ausführliche Informationen erhalten Sie auch unter www.epass.de.

Zur Beantragung sind mitzubringen:

für den Personalausweis
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 34 x 45 mm
  • Geburts- oder Eheurkunde bzw. Familienstammbuch
  • derzeitiger Ausweis oder Pass
  • Gebühr bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 22,80 € (gültig 6 Jahre)
  • Gebühr ab vollendetem 24. Lebensjahr: 37,00 € (gültig 10 Jahre)
für den vorläufigen Personalausweis
  • Unterlagen siehe Personalausweis
  • Gebühr: 10,00 €
für den Reisepass
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 34×45 mm,
  • bitte beachten Sie die neuen Anforderungen an ein Lichtbild für den ePass (elektronischer Reisepass). Nutzen Sie das Internetangebot der Bundesdruckerei – www.epass.de – zur Information.
  • Geburts- oder Eheurkunde bzw. Familienstammbuch
  • alter Ausweis oder Pass
  • Gebühr bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 37,50 € (gültig 6 Jahre)
  • Gebühr ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 60,00 € (gültig 10 Jahre)
  • Anträge werden maschinell erstellt, es müssen nur noch die Unterschrift und die Fingerabdrücke erfasst werden
  • bei Verweigerung der Abgabe von Fingerabdrücken ist die Ausstellung eines ePasses nicht möglich
  • Kinder werden in den elterlichen Pass nicht mehr eingetragen.
  • wenn ein Reisepass kurzfristig benötigt wird, besteht die Möglichkeit, einen Expresspass (Bearbeitungszeit 3-4 Tage) zu beantragen
für den vorläufigen Reisepass
  • kann beantragt werden, wenn z.B. kurzfristig eine Reise geplant ist und die Zeit nicht ausreicht, einen Reisepass (Bearbeitungsdauer 3-4 Wochen) oder einen Expresspass (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) zu erhalten
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 34×45 mm
  • Geburts- oder Eheurkunde
  • Gebühr: 26,00 € (gültig 1 Jahr)
für den Kinderreisepass
  • das Kind selbst
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 34×45 mm
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • derzeitigen Ausweis (falls vorhanden)
  • bei Kindern unter 10 Jahren besteht keine Unterschriftspflicht, für Kinder über 10 Jahre besteht eine Unterschriftspflicht
  • Bei Beantragung durch die Sorgeberechtigten ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht ist eine Bescheinigung des zuständigen Jugendamtes (Negativbescheinigung) vorzulegen.
  • Gebühr: 13,00 €, Verlängerung 6,00 €
für den Familienpass
  • Zur Beantragung eines Familienpasses benötigen Sie eine aktuelle Bescheinigung über den Bezug von Kindergeld der Kindergeldkasse, bzw. des Arbeitgebers. Den Antrag erhalten Sie bei uns, der Familienpass wird durch uns für das laufende Kalenderjahr sofort ausgestellt und ist gebührenfrei. Er kann nach Ablauf des Jahres durch Vorlage einer neuen Bescheinigung des Kindergeldes verlängert werden.
Verlust und Diebstahl der Ausweispapiere

Haben Sie Ihren Personalausweis oder Pass verloren oder wurde er gestohlen, teilen Sie dies bitte umgehend dem Einwohnermeldeamt durch persönliches Vorsprechen mit. Ebenso sollten Sie bei der Polizei eine Verlust- bzw. Diebstahlanzeige erstatten.

Führungszeugnis/Auskunft Gewerbezentralregister

Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei der Meldebehörde stellen, bei der Sie mit der Hauptwohnung registriert sind. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit. Der Antrag hierfür wird von uns in Ihrem Beisein ausgestellt. Wird der Antrag schriftlich gestellt, muss die Unterschrift beglaubigt sein (von der Gemeindeverwaltung oder einem Notar). Die Gebühr fügen Sie bitte als Verrechnungsscheck bei.

Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter/in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • für private Zwecke
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Behördenanschrift erforderlich)

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.

Beglaubigungen

Durch das Einwohnermeldeamt werden Ihnen Ablichtungen oder Abschriften von Unterlagen beglaubigt, wenn das Original vorgelegt wird (außer Personenstandsurkunden!). Die Gebühren betragen für die erste Seite 7,30 Euro und für jede weitere Seite 1,10 Euro.

Beglaubigung von Unterschriften

Auch Unterschriften beglaubigt Ihnen das Einwohnermeldeamt, wenn der Betroffene unter Vorlage eines Personaldokumentes sich ausweist und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters leistet. Die Gebühr beträgt 7,30 Euro.

Auskunftssperre

Sie müssen einen Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre stellen. Der Eintrag einer Auskunfssperre ist gebührenfrei.