Information des Fundbüros der Stadtverwaltung Dohna

Im Fundbüro der Stadt Dohna befinden sich derzeit folgende Fundsachen:

Nr. 02/2022              1 Schlüssel für Fahrradschloss mit grünen Anhänger
– gefunden am 02.05.2022 in 01809 Dohna

Falls Sie einen verlorenen Gegenstand wiedererkannt haben, wenden Sie sich bitte an das Fundbüro der Stadt Dohna (Tel.: 03529/563657).

Mit Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat (§ 973 BGB). Verzichtet der Finder der zuständigen Behörde gegenüber auf das Recht des Eigentumserwerbs, so geht sein Recht an die Gemeinde des Fundortes über. Wenn der Finder die Herausgabe der Fundsache nicht innerhalb von 7 Monaten ab Anzeige des Fundes verlangt, geht das Eigentumsrecht ebenfalls auf die zuständige Gemeinde über (§ 976 BGB). Zur Abholung einer Fundsache ist es erforderlich, dass Sie die Fundsache genau beschreiben können und Ihr Eigentum anhand von Kaufbelegen o. Ä. nachweisen.

Für die Aufbewahrung (einschließlich Aushändigung) von Fundsachen werden entsprechend des Kostenverzeichnisses der Verwaltungskostensatzung der Stadt Dohna folgende Gebühren erhoben:

bei Sachwerten

  • bis 25,00 Euro:                                       7,30 Euro
  • bis 500 Euro:                                           21,90 Euro
  • für jede weitere 500,00 Euro:              21,90 Euro

bei Bargeld oder sonstigen Zahlungsmitteln 3 % des Wertes zzgl.                7,30 Euro

bei Tieren die Unterbringungskosten im Tierheim zzgl.                              43,70 Euro

Für die Ausstellung einer Bescheinigung des Fundbüros für Versicherungen beträgt die Gebühr 11,00 Euro.

Vom pflegenden Angehörige zum Pflege-Profi – Pflegekurse der Johanniter

Damit alle Betroffenen mit der neuen Situation zurechtkommen, benötigen Angehörige Pflegewissen und den Erfahrungsaustausch mit Pflegeexperten sowie anderen pflegenden Angehörigen. Darüber hinaus sollten sie auch Entlastungsmöglichkeiten kennenlernen, um selbst gesund zu bleiben und die eigene Lebensqualität zu bewahren. Dazu kommen versicherungsrechtliche Fragestellungen über Pflegegrade, Leistungsansprüche und was möglich ist, wenn man selbst mal in den Urlaub fahren möchte oder aus anderen Gründen verhindert ist. Je nach Situation und Krankheitsverlauf müsse auch der Einsatz von Hilfsmitteln erlernt werden. Vom pflegenden Angehörige zum Pflege-Profi – Pflegekurse der Johanniter weiterlesen

Auch 2022 gibt´s die JuleiCa beim Jugendring SOE e.V. – Aktuelle Aus- und Fortbildungstermine für junge Ehrenamtliche

Nachdem im November 2021 dreizehn junge Ehrenamtliche ihre Ausbildung zum*r Jugendgruppenleiter*in erfolgreich absolviert haben, gibt es auch in diesem Jahr beim Jugendring SOE e.V. die Möglichkeit, die bundeseinheitliche Jugendgruppenleiter*in-Card (kurz JuleiCa) zu erwerben. Auch 2022 gibt´s die JuleiCa beim Jugendring SOE e.V. – Aktuelle Aus- und Fortbildungstermine für junge Ehrenamtliche weiterlesen

Hinweise für Eigentümer im Fördergebiet „Dohna Oberstadt“ zum Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“

Information und Beratung

Wir möchten Sie als Eigentümer aufrufen, sich aktiv zu beteiligen. Teilen Sie uns deshalb Ihre Wünsche und Anregungen zur Sanierung in Ihrem speziellen Fall, aber auch im Allgemeinen mit. Im Auftrag der Stadt Dohna ist die STEG als Programmbegleiter Ihr Hauptansprechpartner, der Sie kostenlos und unverbindlich berät. Wir freuen uns auf Ihren Anruf, denn nur gemeinsam mit Ihnen kann die Sanierung erfolgreich gestaltet werden. Hier haben wir die wichtigsten Informationen und Antragsunterlagen zum Förderprogramm für Sie bereitgestellt: Hinweise für Eigentümer im Fördergebiet „Dohna Oberstadt“ zum Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ weiterlesen

Das Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz informiert: Untersuchungspflicht auf Afrikanische Schweinepest bei gesund erlegten Wildschweinen

Mit der Änderungsverfügung vom 22. September 2021 der Allgemeinverfügung der Landesdirektion (LDS) vom 20. Oktober 2020 zur Anzeigepflicht und Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten gelten ab dem 23.09.2021 folgende Regelungen:

  • Im gesamten Freistaat müssen alle tot aufgefundenen, verunfallten und mit Krankheitsanzeichen erlegten Wildschweine auf Afrikanischen Schweinepest (ASP) untersucht werden. Kadaver sind zu melden, gegebenenfalls muss der Jäger bei der Bergung mitwirken; dafür gibt es in der Allgemeinverfügung näher geregelte Aufwandsentschädigungen.
  • Die Untersuchungspflicht aller gesund erlegten Wildschweine wird auf die Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie auf die Landeshauptstadt Dresden ausgedehnt. Die Aufwandsentschädigung dafür beträgt nunmehr geschlechtsunabhängig 50,00 EUR je Wildschwein.
  • In unserem Landkreis muss die Schwarte und der Aufbruch nicht verpflichtend über den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen unschädlich beseitigt werden, wird aber aus tierseuchenhygienischen Aspekten empfohlen.

Die Untersuchung aller gesund erlegten Wildschweine erfolgt mittels einer Schweißprobe, das heißt Blutprobe. Diese ist im grauen und roten Blutröhrchen mit dem Probenbegleitschein für gesund erlegte Wildschweine zu den Öffnungszeiten im Landratsamt bzw. dessen Außenstellen abzugeben.

Zur Auszahlung der Aufwandsentschädigung muss das Formular zur „Antrag auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung Monitoringprogramm der Klassischen und Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen“ ausgefüllt der Probe beiliegen. Die Aufwandsentschädigung wird nur für Wildschweine, welche im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erlegt worden sind, ausgezahlt. Ein Inverkehrbringen des Wildbrets von Wildschweinen sollte erst nach Vorlage des negativen virologischen Untersuchungsbefundes erfolgen.

Für die Untersuchung auf ASP aller tot aufgefundenen Kadaver oder verunfallten und mit Krankheitsanzeichen erlegten Wildschweine (Indextiere) ist der „Probenbegleitschein FUK Wildschwein (Fall- und Unfallwild, krank erlegtes Schwarzwild)“ auszufüllen. Die Tierkörper sind vorzugsweise mit einer Blutprobe (roten EDTA Blutröhrchen) oder, wenn kein Schweiß mehr vorhanden ist, mit einem Bluttupfer zu entnehmen. Die Tierkörper sind zwingend in einem der Kadaversammelpunkte im Landkreis zu entsorgen. Hierzu sind weitere Hinweise im „Merkblatt zur Probenentnahme und Entsorgung von Wildschweinkadavern“ unter dem Link www.landratsamt-pirna.de/veterinaerdienst-tierseuchen.html enthalten. Für die Meldung und Beprobung von Indextieren wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 EUR je Wildschwein gewährt. Darüber hinaus wird für die Bergung und Beseitigung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 EUR je Wildschwein gewährt.

Die Formulare stehen unter www.landratsamt-pirna.de/veterinaerdienst-tierseuchen.html zur Verfügung. Außerhalb der Öffnungszeiten des Landratsamtes ist das Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz für Notfälle über die Rettungsleitstelle 112 erreichbar.

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz- Osterzgebirge
Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz
Schlosshof 2/4, 01796 Pirna
Tel.: 03501 515-2400
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de

 

Energieeffizienzmaßnahme Straßenbeleuchtung Dohna Altstadt

Im Zeitraum vom 26.06.2017 bis 07.07.2017 werden 44 Leuchtenköpfe auf der Pestalozzistraße, Dresdner Straße, Am Taschenberg, Am Tischerberg, Georgstraße und Am Plan durch moderne LED-Leuchtenköpfe ersetzt. Die Arbeiten werden durch die ENSO Netz GmbH, Regionalbereich Heidenau, Hauptstraße 110, 01809 Heidenau durchgeführt. Durch diese energetische Sanierung kommt es zu einer Verringerung des Gesamtenergiebedarfes und damit zu einer erheblichen Reduzierung des CO²-Ausstoßes. Das Vorhaben wird zum einen gefördert aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz Bau, und Reaktorsicherheit unter dem Förderkennzeichen 03K04414 (www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen). Eine weitere Förderung erfolgt aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

EFRE_A_3_Vorlage_Plakat_2015
Plakat jülich