Information des Fundbüros der Stadtverwaltung Dohna
Im Fundbüro der Stadt Dohna befinden sich derzeit folgende Fundsachen:
Nr. 02/2022 1 Schlüssel für Fahrradschloss mit grünen Anhänger
– gefunden am 02.05.2022 in 01809 Dohna
Falls Sie einen verlorenen Gegenstand wiedererkannt haben, wenden Sie sich bitte an das Fundbüro der Stadt Dohna (Tel.: 03529/563657).
Mit Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat (§ 973 BGB). Verzichtet der Finder der zuständigen Behörde gegenüber auf das Recht des Eigentumserwerbs, so geht sein Recht an die Gemeinde des Fundortes über. Wenn der Finder die Herausgabe der Fundsache nicht innerhalb von 7 Monaten ab Anzeige des Fundes verlangt, geht das Eigentumsrecht ebenfalls auf die zuständige Gemeinde über (§ 976 BGB). Zur Abholung einer Fundsache ist es erforderlich, dass Sie die Fundsache genau beschreiben können und Ihr Eigentum anhand von Kaufbelegen o. Ä. nachweisen.
Für die Aufbewahrung (einschließlich Aushändigung) von Fundsachen werden entsprechend des Kostenverzeichnisses der Verwaltungskostensatzung der Stadt Dohna folgende Gebühren erhoben:
bei Sachwerten
- bis 25,00 Euro: 7,30 Euro
- bis 500 Euro: 21,90 Euro
- für jede weitere 500,00 Euro: 21,90 Euro
bei Bargeld oder sonstigen Zahlungsmitteln 3 % des Wertes zzgl. 7,30 Euro
bei Tieren die Unterbringungskosten im Tierheim zzgl. 43,70 Euro
Für die Ausstellung einer Bescheinigung des Fundbüros für Versicherungen beträgt die Gebühr 11,00 Euro.