Aktuelles zum Führerscheinpflichtumtausch – Hinweis zur Einreichung von Passbildern für Führerscheindokumente I Pressemitteilung des Landratsamts
Der nach einer EU-Richtlinie erforderliche Umtausch der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gegen einen EU-einheitlichen, fälschungssichereren Kartenführerschein läuft planmäßig, gestaffelt seit Januar 2022, noch bis zum 19. Januar 2033.
Als nächstes sind die Besitzer von Führerscheinen, welche in den Jahren 2002, 2003 und 2004 (siehe Feld 4a. auf dem Kartenführerschein) ausgestellt worden sind, aufgefordert, ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2027 in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Führerscheinbesitzer mit Geburtsjahr vor 1953 sowie Besitzer von Kartenführerscheinen, deren Kartenführerschein nach 2004 ausgestellt worden ist, haben in der Regel noch etwas mehr Zeit für den Umtausch ihres Führerscheines.
Fahrerlaubnisinhaber sollten sich im Interesse eines möglichst fristgerechten Umtausches zeitnah um eine rechtzeitige Antragstellung für den Führerscheinumtausch bemühen. Denn deutschlandweit sind die Bearbeitungszeiten in den Fahrerlaubnisbehörden durch die Umtauschkampagne deutlich gestiegen. Aufgrund des dadurch erhöhten Antragsaufkommens können mehrere Wochen bis zur abschließenden Antragsbearbeitung vergehen.
Die genauen Fristen für die Umtauschpflicht sowie weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/fahrerlaubnis-fuehrerschein.html – Umtausch in einen EU-Kartenführerschein – zu finden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis (alternativ: Reisepass mit Meldebescheinigung, welche nicht älter als drei Monate ist)
- biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
- aktueller Führerschein
- Antrag „Umtausch in einen EU-Führerschein“ (Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden: landratsamt-pirna.de/fahrerlaubnis-fuehrerschein.html)
- bei Papierführerscheinen: ggf. noch vorhandene Führerscheinanträge (graue Karteikarten)
Hinweis zur Einreichung von Passbildern für Führerscheindokumente
Seit dem 1. Mai 2025 gilt bei Passbildern für Personalausweise und Reisepässe die Regelung, dass der Meldebehörde ein digitales Passbild vorgelegt werden muss. Diese Vorgabe gilt jedoch nicht für die Fahrerlaubnisbehörde und betrifft somit auch nicht die Beantragung von Führerscheindokumenten. Bitte beachten Sie außerdem, dass in den Fahrerlaubnisbehörden keine technische Ausstattung für eine Bildaufnahme vor Ort vorhanden ist. Passbilder sind demnach analog, vorzugsweise zusammen mit den vollständigen Antragsunterlagen, bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
Anträge können schriftlich per Post oder persönlich mit oder ohne vorherige Terminvereinbarung eingereicht werden. Bei einer Antragstellung per Post genügt die Übersendung von Kopien von Personalausweis und Führerschein. Persönliche Vorsprachen in der Fahrerlaubnisbehörde sind während folgender Öffnungszeiten möglich:
Mo.: 08:00 – 12:00 Uhr
Di.: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do.: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt
Referat Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisbehörde Pirna
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Fahrerlaubnisbehörde Außenstelle Freital
Dresdner Straße 107
01705 Freital
Bei persönlicher Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde kann vereinbart werden, dass der neue Kartenführerschein gegen eine Kostenpauschale i. H. v. 6,32 Euro (zzgl. zur regulären Bearbeitungsgebühr von 26,50 Euro) direkt von der Bundesdruckerei nach Hause versandt wird.
Bei postalischer Antragstellung erhalten Bürgerinnen und Bürger nach abgeschlossener Bearbeitung des Antrages eine schriftliche Bearbeitungsbestätigung inklusive einer Kostenrechnung. Circa zwei bis drei Wochen danach liegt der neue EU-Kartenführerschein dann in einem der Bürgerbüros des Landratsamtes in Pirna, Freital, Dippoldiswalde oder Sebnitz zur Abholung bereit. Eine gesonderte Aufforderung, dass der Führerschein abgeholt werden kann, erfolgt dabei nicht, eine telefonische Erkundigung beim nächsten gelegenen Bürgerbüro des Landratsamtes ist möglich. Zur Abholung ist der alte Führerschein mitzubringen, damit dieser ungültig gemacht werden kann. Auf Wunsch kann der alte Papierführerschein nach Entwertung dennoch behalten werden.
Telefonnummern der Bürgerbüros des Landratsamtes:
Zentrale Einwahl: 03501 515-0
Pirna: 03501 515-1136 oder -1133
Freital: 03501 515-1146 oder -1148
Dippoldiswalde: 03501 515-1141 oder -1147
Sebnitz: 035971 84-151 oder -154
Stand 15.07.2026
Pressemitteilung Landratsamt Pirna I Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
