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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanes

25.03.2024
News

Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtline ist die Stadt Dohna nach den §§ 47 d und e Bundes-Immissionsschutzgesetz im Einwirkbereich der im Rahmen der Lärmkartierung 2022 erfassten Hauptlärmquellen liegen (A 17, B 172 A, S 175), zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Über den unter Einbindung der lokalen Öffentlichkeit fertig gestellten Aktionsplan ist durch die Stadt Dohna bis zum 18.07.2024 dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Bericht zu erstatten.

In der Zeit vom 08.04.2024 bis 19.04.2024 liegt der Lärmaktionsplan im Rathaus der Stadt Dohna, Zimmer A 201, während der Öffnungszeiten aus. Die Öffentlichkeit erhält dadurch die Gelegenheit, sich zu beteiligen.

Stadt Dohna, der Bürgermeister