Bereits mit EU-Führerschein unterwegs?
Früher oder später trifft es jeden – der z. T. noch aus Zeiten der DDR stammende Führerschein ist gegen ein neues, 15 Jahre gültiges, Dokument einzutauschen. Das betrifft alle Führerscheine, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind.
Der Umtausch ist jederzeit möglich. Wir möchten Sie jedoch darum bitten, Ihren Führerscheinantrag rechtzeitig zu stellen und nicht bis zum Ende der Frist zu warten, um einen reibungslosen Umstieg zu gewährleisten.
Die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
- Führerschein
- Antrag Führerscheinstelle (zu finden unter landratsamt-pirna.de/fahrerlaubnis-fuehrerschein.html#jump-mark-17665 )
Wie erhalte ich einen Termin?
Die Termine werden telefonisch oder per E-Mail unter fahrerlaubnis@landratsamt-pirna.de vergeben.
Ein Termin bei der Führerscheinstelle ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Der vollständige Antrag kann auch postalisch eingereicht werden. Dem Antrag ist eine Kopie des Personalausweises sowie eine Kopie des alten Führerscheins beizufügen.
Bis wann muss der Umtausch erfolgen?
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr des Führerscheins | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Bitte unbedingt beachten:
Wurde der bisherige Führerschein nicht im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge oder in den ehemaligen Landkreisen Sebnitz, Pirna, Freital oder Dippoldiswalde ausgestellt, wird zusätzlich noch eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde benötigt. Diese ist im Vorfeld vom Bürger selbst bei der jeweiligen Führerscheinstelle anzufordern und zum Umtausch vorzulegen.
Alle Informationen sowie Kontakte sind unter
www.landratsamt-pirna.de/ref-kfz-zulassung-fahrerlaubnis.html zu finden.
Kontakte:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Führerscheinstelle – Hauptstelle Pirna
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
Telefon 03501 515-4237 oder -4241
Führerscheinstelle – Nebenstelle Freital
Dresdner Straße 107, 01705 Freital
Telefon 03501 515-4276 oder -4277
Fax 03501 515-4309
E-Mail fahrerlaubnis@landratsamt-pirna.de