Stadt Dohna Banner
Call Icon

Stadtverwaltung Dohna

Telefon:+49 3529 56 36 0

Telefax:+49 3529 56 36 99

eMail:info@stadt-dohna.de

+ -

Bereits mit EU-Führerschein unterwegs?

03.03.2021
News

Früher oder später trifft es jeden – der z. T. noch aus Zeiten der DDR stammende Führerschein ist gegen ein neues, 15 Jahre gültiges, Dokument einzutauschen. Das betrifft alle Führerscheine, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind.

Der Umtausch ist jederzeit möglich. Wir möchten Sie jedoch darum bitten, Ihren Führerscheinantrag rechtzeitig zu stellen und nicht bis zum Ende der Frist zu warten, um einen reibungslosen Umstieg zu gewährleisten.

Die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst:

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)

Wie erhalte ich einen Termin?

Die Termine werden telefonisch oder per E-Mail unter fahrerlaubnis@landratsamt-pirna.de  vergeben.

Ein Termin bei der Führerscheinstelle ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Der vollständige Antrag kann auch postalisch eingereicht werden. Dem Antrag ist eine Kopie des Personalausweises sowie eine Kopie des alten Führerscheins beizufügen.

 Bis wann muss der Umtausch erfolgen?

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr des Führerscheins Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Bitte unbedingt beachten:
Wurde der bisherige Führerschein nicht im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge oder in den ehemaligen Landkreisen Sebnitz, Pirna, Freital oder Dippoldiswalde ausgestellt, wird zusätzlich noch eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde benötigt. Diese ist im Vorfeld vom Bürger selbst bei der jeweiligen Führerscheinstelle anzufordern und zum Umtausch vorzulegen.

 Alle Informationen sowie Kontakte sind unter

www.landratsamt-pirna.de/ref-kfz-zulassung-fahrerlaubnis.html zu finden.

Kontakte:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Führerscheinstelle – Hauptstelle Pirna
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
Telefon           03501 515-4237 oder -4241

Führerscheinstelle – Nebenstelle Freital
Dresdner Straße 107, 01705 Freital
Telefon           03501 515-4276 oder -4277

Fax                 03501 515-4309
E-Mail                         fahrerlaubnis@landratsamt-pirna.de