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Hinweise für Eigentümer im Fördergebiet „Dohna Oberstadt“ zum Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“

04.10.2021
News

Information und Beratung

Wir möchten Sie als Eigentümer aufrufen, sich aktiv zu beteiligen. Teilen Sie uns deshalb Ihre Wünsche und Anregungen zur Sanierung in Ihrem speziellen Fall, aber auch im Allgemeinen mit. Im Auftrag der Stadt Dohna ist die STEG als Programmbegleiter Ihr Hauptansprechpartner, der Sie kostenlos und unverbindlich berät. Wir freuen uns auf Ihren Anruf, denn nur gemeinsam mit Ihnen kann die Sanierung erfolgreich gestaltet werden. Hier haben wir die wichtigsten Informationen und Antragsunterlagen zum Förderprogramm für Sie bereitgestellt:

Ihre Ansprechpartner

Stadt Dohna
Bauamt: Herr Heise
Am Markt 11
01809 Dohna
Telefon: 03529 / 5636-61
Ulrich.Heise@stadt-dohna.de

Programmbegleiter

die STEG Stadtentwicklung GmbH
Herr Krauß
Bodenbacher Straße 97
01277 Dresden
Telefon: 0351 / 25518-16
karl.krauss@steg.de
www.steg.de

Diese städtebauliche Erneuerungsmaßnahme wird mit Mitteln des Bundes, des Freistaates Sachsen und der Stadt Dohna gefördert.

Die Sanierung – eine Chance für Sie!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

unsere Stadt wurde mit dem Gebiet „Dohna Oberstadt“ in das Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen. Neben der Bezuschussung kommunaler Vorhaben im Fördergebiet, zielt das Programm auch auf eine Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben an sanierungsbedürftigen privaten Gebäuden ab. Wir freuen uns, dass mit Mitteln des Landes und des Bundes sowie der Stadt Anreize geschaffen werden, um bestehende bauliche Mängel im privaten und öffentlichen Bereich zu beheben. Unsere Stadt hat mit den Beschlüssen zum Fördergebiet die formalen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Fördergelder geschaffen. Nach Anzeige des Vorhabens und Abschluss einer entsprechenden Fördervereinbarung, kann mit privaten Maßnahmen begonnen werden. Nutzen Sie die Chance und sichern Sie sich einen Zuschuss!

Das Gelingen der Stadtkernsanierung hängt in wesentlichem Maße von Ihrer Mitwirkung ab. Über Ihre Teilnahme, Mitarbeit und Anregungen freuen wir uns.

Dr. Ralf Müller – Bürgermeister

In 7 Schritten zum sanierten Objekt Geltungsbereich für die Förderregelung privater Maßnahmen

  1. Sie vereinbaren mit dem Bauamt der Stadt Dohna oder der STEG einen ersten Termin zum unverbindlichen Beratungsgespräch.
  1. Der Bautechniker der STEG erhebt vor Ort vorhandene Mängel und Missstände. In einem Bericht mit Kostenschätzung erhalten Sie einen ersten Überblick über empfohlene Modernisierungsmaßnahmen.
  1. Nun erfolgt die Feinabstimmung mit der Stadt Dohna, der STEG und ggf. der Denkmalbehörde über die erforderlichen Bauarbeiten und die Gestaltung. Je nach Umfang der Maßnahme schalten Sie einen Architekten ein.
  1. Nach der Einholung von Kostenvoranschlägen für die geplanten Baumaßnahmen nehmen Sie wieder Kontakt mit der STEG auf. Auf dieser Basis wird die genaue Förderung berechnet.
  1. In einer Vereinbarung zwischen Ihnen und der Stadt Dohna werden alle wichtigen Punkte vertraglich geregelt. Nach Zustimmung zur Vereinbarung durch die Stadt Dohna erhalten Sie den Vertrag ausgehändigt.
  1. Jetzt können Sie mit Ihrem Bauvorhaben beginnen und die notwendigen Arbeiten beauftragen! Sie sammeln alle bezahlten Rechnungen und reichen diese bei der STEG für die Auszahlung der Förderraten ein.
  1. Nach Abschluss der Bauarbeiten und Prüfung der Rechnungen erhalten Sie eine Schlussabrechnung. Nach Unterzeichnung werden die letzten Fördermittel vereinbarungsgemäß ausbezahlt.

Geltungsbereich für die Förderregelung privater Maßnahmen

Sanierungsmöglichkeiten

Modernisierung und Instandsetzung

Mit der Modernisierung von privaten Gebäuden sollen bauliche Nachteile und Mängel dauerhaft beseitigt und ihr Gebrauchswert nachhaltig erhöht werden. Im Mittelpunkt stehen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Gebäudehülle u. a. zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustandes.

Abbruch und Entsiegelung

Wenn ein Gebäude aus städtebaulichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erhalten werden kann und es sich nicht um ein denkmalgeschütztes Objekt handelt, ist für den Abbruch ein Zuschuss möglich.

Fördervoraussetzung

  • Das Gebäude befindet sich im Fördergebiet.
  • Die Maßnahme entspricht den Sanierungszielen und ist wirtschaftlich vertretbar.
  • Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung vor Auftragsvergabe bzw. Baubeginn mit der Stadt Dohna.
  • Das Bauvorhaben und die Gestaltung sind mit der Stadt Dohna und der STEG abzustimmen. Bei Bedarf ist die Denkmalschutzrechtliche Genehmigung und/oder Baugenehmigung einzuholen.
  • Die gültigen Bauvorschriften sind einzuhalten.

Was wird nicht gefördert?

  • Maßnahmen, die ohne Vertrag begonnen wurden.
  • Maßnahmen, die nicht vertragskonform durchgeführt oder nicht vereinbart wurden.
  • Reine Instandhaltungsmaßnahmen („Schönheitsreparaturen“).
  • Maßnahmen, die über den Standard hinausgehen, sog. Luxusmodernisierungen.
  • Neubaumaßnahmen.

Wie hoch sind die Förderzuschüsse?

Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude:

max. 25% begrenzt auf max. € 25.000,– je Gebäude

Abbruch- und Abbruchfolgekosten begrenzt auf max. € 25.000,– je Gebäude (keine Wohngebäude)

Allerdings ist eine Förderung von Abbrüchen denkmalgeschützter Gebäude ausgeschlossen.

Förderfähige Modernisierungsmaßnahmen

Vielerlei Baumaßnahmen, die zur Verbesserung der Wohnsituation führen, können gefördert werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Erhöhung der Wärmedämmung an Außenwänden, Decken und Dach,
  • Erneuerung des Außenputzes, des Daches (einschließlich Dachstuhl) und der Dachrinnen,
  • Beseitigung von Feuchteschäden im Mauerwerk von Außenwänden
  • Austausch von alten Fenstern und Haustüren,
  • Barrierefreier bzw. -armer Umbau von Eingangsbereichen,
  • Erneuerung von Einfriedungen.