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Information zur Reform der Grundsteuer

30.06.2022
News

Alle Erklärungspflichtigen werden gebeten rechtzeitig, also in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022, ihre Erklärung elektronisch über ELSTER bei dem Finanzamt abzugeben.

Nur so kann gewährleistet werden, dass die Finanzverwaltungen die Werte der Grundstücke feststellen und anschließend die Kommunen die neue Grundsteuer erheben können.

Mehr zu dem Thema in dem Video: