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Informationen Ihres Einwohnermeldeamtes:

14.06.2024
News

Bitte prüfen Sie, ob Ihre Personaldokumente noch gültig sind, auch im Hinblick auf die kommende Ferien-/Urlaubszeit!

Jeder Bürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss im Besitz eines gültigen Personaldokumentes sein. Zuständig für die Ausstellung ist das Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes.

Zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses ist mitzubringen:

  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm)
  • Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch
  • derzeitiger Ausweis bzw. Pass

Die Beantragung eines Personalausweises und/oder Reisepasses ist nur persönlich möglich.

Die Aushändigung der Dokumente sollte persönlich, kann aber auch an einen Bevollmächtigten erfolgen. Die Vorlage einer Vollmacht ist hierzu unbedingt erforderlich (im Einwohnermeldeamt erhältlich).

Hinweis für alle Eltern:

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 09. Oktober 2023 fiel zum 01.01.2024 der Kinderreisepass weg.

Seit dem 01. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die alten Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Fristablauf gültig.

Generell gilt: Die Anwesenheit Ihres Kindes bei der Beantragung eines elektronischen Reisepasses sowie Personalausweises ist Pflicht. Zur Ausstellung eines elektronischen Passes/Personalausweises bedarf es der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht (bitte legen Sie ggf. auch die Sorgeerklärung vor).

Besteht keine gemeinsame elterliche Sorge, ist der rechtskräftige Sorgerechtsbeschluss oder die Negativbescheinigung vom Jugendamt vorzulegen.

Bei Erteilung der Zustimmung muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift prüfen. Bitte legen sie entsprechende Ausweisdokumente vor.

Welche Einschränkungen gibt es bei Pässen für Kinder?
Der Pass wird bereits vor Ablauf der Gültigkeit von sechs Jahren ungültig, wenn eine zweifelsfreie Identifizierung nicht mehr möglich ist, also wenn sich das Kind stark verändert hat und kaum noch Ähnlichkeiten zum Passbild erkennbar sind. Das ist vor allem bei Babys und Kleinkindern häufig der Fall.
Wenn es zu starken Unterschieden zwischen dem Passfoto und dem aktuellen Aussehen des Kindes kommt, empfiehlt das Bundesinnenministerium, rechtzeitig einen neuen Pass zu beantragen, um Probleme bei der Identifizierung zu vermeiden.

Produktionszeit?
Da die Dokumente durch die Bundesdruckerei ausgestellt werden, müssen die Antragsteller eine ausreichende Produktionszeit einplanen (Personalausweis mindestens 3 Wochen und Reisepass mindestens 7 Wochen)

Weiterführende Informationen

Informieren Sie sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder.

www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise)

 

Nutzen Sie zur Information auch das Internetportal: www.epass.de.

Bei Fragen hilft Ihr Einwohnermeldeamt gern weiter!

 

Das Rathaus der Stadt Dohna ist zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:

Ohne Termin: Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr

Mit Terminvereinbarung: Dienstag 13:30 – 18:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 – 15:30 Uhr, Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

  • Online-Terminbuchungen können über: www.stadt-dohna.de flexibel und bequem von zu Hause aus vereinbart werden.