Personaldokumente: Ab 01. Mai 2025 sind digitale Fotos nötig
Um bestehende Risiken (Manipulation) papierbasierter Lichtbilder auszuschließen, werden u.a. für Reisepässe und Personalausweise digitale Lichtbilder ab dem 1. Mai 2025 verpflichtend. Das bedeutet, dass nur noch bis zum 30.04.2025 im Einwohnermeldeamt papierbasierte Lichtbilder bei der Antragstellung dieser Dokumente eingereicht werden können. Das BMI hat in einer Übergangsregelung die vorübergehende Akzeptanz von papiergebundenen Lichtbildern aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Foto-Terminals bis zum 30.07.2025 erlaubt.
Bürgerinnen und Bürger haben die Wahl, ob sie ein Lichtbild durch einen hierfür zertifizierten, privaten Fotodienstleister oder direkt in der Behörde (Foto-Terminal) erstellen lassen. Das Foto wird vom Fotografen verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen. Bei Vorlage des QR-Codes wird es direkt an die zuständigen Behörden sicher und verschlüsselt übermittelt und kann sofort verwendet werden. Welche Fotografen zur Erstellung von digitalen Lichtbildern in Ihrer Nähe autorisiert sind, können Sie unter www.alfo-passbild.com einsehen.
Für die Bilderfassung im Einwohnermeldeamt wird eine Nutzungsgebühr in Höhe von 6,00 € erhoben. Das digitale Lichtbild wird nicht ausgedruckt oder den Antragstellerinnen und Antragsstellern in anderer Weise zur Verfügung gestellt.
Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps sind dann nicht mehr zulässig.