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Ortsrecht

Nach § 4 der sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) haben die Gemeinden das Recht, ihre Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Satzungen sind „untergesetzliches Recht“. Sie enthalten allgemeinverbindliche Regelungen und wirken für und gegen jeden im Geltungsbereich der Satzung, dass heißt im Gebiet der Stadt Dohna.

Der Stadtrat hat eine Reihe von Satzungen beschlossen. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Satzungen der Stadt Dohna. Es handelt sich hierbei um eine nichtamtliche Lesefassung; ausschlaggebend bleibt die jeweils im Amtsblatt der Stadt Dohna „Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal“ veröffentlichte Fassung.

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