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Stadtverwaltung Dohna

Telefon:+49 3529 56 36 0

Telefax:+49 3529 56 36 99

eMail:info@stadt-dohna.de

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Information des Fundbüros der Stadtverwaltung Dohna

Im Fundbüro der Stadt Dohna befinden sich derzeit folgende Fundsachen:

Nr. 7/2023                1 Fahrrad „Alu-Konbike“, silberfarben

– gefunden am 08.09.2023 in 01809 Dohna, Dresdner Straße/Fahrradständer Schule

Nr. 8/2023                1 Fahrrad „Wheeler“, silberfarben

– gefunden am 21.09.2023 in 01809 Dohna, Am Kuxberg/Müglitztalstraße

Nr. 9/2023                1 Schlüssel mit Schlüsselanhänger, gelbfarben

– gefunden am 15.11.2023 in 01809 Dohna

 

Falls Sie einen verlorenen Gegenstand wiedererkannt haben, wenden Sie sich bitte an das Fundbüro der Stadt Dohna (Tel.: 03529/563657).

Mit Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat (§ 973 BGB). Verzichtet der Finder der zuständigen Behörde gegenüber auf das Recht des Eigentumserwerbs, so geht sein Recht an die Gemeinde des Fundortes über. Wenn der Finder die Herausgabe der Fundsache nicht innerhalb von 7 Monaten ab Anzeige des Fundes verlangt, geht das Eigentumsrecht ebenfalls auf die zuständige Gemeinde über (§ 976 BGB). Zur Abholung einer Fundsache ist es erforderlich, dass Sie die Fundsache genau beschreiben können und Ihr Eigentum anhand von Kaufbelegen o. Ä. nachweisen.

Für die Aufbewahrung (einschließlich Aushändigung) von Fundsachen werden entsprechend des Kostenverzeichnisses der Verwaltungskostensatzung der Stadt Dohna folgende Gebühren erhoben:

bei Sachwerten

  • bis 25,00 Euro:                                     11,30 Euro
  • bis 500,00 Euro:                                   33,70 Euro
  • für jede weitere 500,00 Euro:           33,70 Euro

bei Bargeld oder sonstigen Zahlungsmitteln 3 % des Wertes zzgl.  11,30 Euro

bei Tieren die Unterbringungskosten im Tierheim zzgl. 67,40 Euro

Für die Ausstellung einer Bescheinigung des Fundbüros für Versicherungen beträgt die Gebühr 16,90 Euro.

Information zur Verarbeitung Ihrer Daten im Fundbüro der Stadt Dohna

(gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung)

1. Rechtsgrundlagen

Die Datenerfassung und -verwaltung erfolgt gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchst. c) bis e) DS-GVO auf der rechtlichen Grundlage der §§ 965 bis 977 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie bei Rückgabe an Empfangsberechtigte auf der Grundlage Ihrer Einwilligung.

2. Datenverarbeitung

Um Ihre Fundanzeige bzw. die Rückgabe Ihrer verlorenen Sache bearbeiten zu können, benötigen wir Angaben (personenbezogene Daten) von Ihnen, die in der Stadt Dohna verarbeitet werden. Ihre Daten werden erfasst und gespeichert. Die Nutzung, Übermittlung und Löschung Ihrer Daten erfolgt dabei nach den gesetzlichen Vorgaben.
Personenbezogene Daten sind:
– Name, Vorname
– Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort
– Telefonnummer
Bei minderjährigen Empfangsberechtigten werden die gleichen Daten der Erziehungsberechtigten erfasst.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten von Findern ist für die Aufnahme von Fundanzeigen gemäß § 965 BGB vorgesehen. Ohne die vollständigen Angaben können wir Ihre Fundrechte gemäß der §§ 970 bis 973 BGB nicht berücksichtigen.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadt Dohna
Am Markt 10/11
01809 Dohna
Tel. 03529/5636-0
E-Mail: datenschutz@stadt-dohna.de

Beauftragter für den Datenschutz
Datarea GmbH
Meißner Straße 103
01445 Radebeul
Tel. 0351/27220882
E-Mail: datenschutz@stadt-dohna.de

3. Datenübermittlung

Die Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt
– an die zuständigen Polizeidienststellen in Fällen von aufgefundenem Diebesgut
– an die ausstellenden Behörden bzw. zuständigen Personalausweis-/Passbehörden in Fällen aufgefundener Dokumente
– an die zuständigen Gerichte in Einzelfällen.

4. Speicherung der Daten

Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt für die Dauer von 5 Jahren nach Rückgabe an Empfangsberechtigte; bei Nichtabholung der Fundsache für die Dauer von 5 Jahren nach erfolgter Verwertung. Nach Ablauf der 5-Jahresfrist werden die Daten gelöscht.

5. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach Artikel 15 – 23 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
– Sie können Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten über Sie zu welchem Zweck verarbeitet werden.
– Sie können die Berichtigung fehlerhafter Angaben zu Ihrer Person verlangen.
– Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen persönlichen Situation ergeben, können Sie gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einlegen.
– Wenn Sie als Finder der Weitergabe der personenbezogenen Daten an Empfangsberechtigte zugestimmt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Ihre Daten werden dann nicht heraus gegeben und nach Ablauf der Speicherfrist gelöscht.

6. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Aufsichtsbehörde gegenüber öffentlichen Stellen ist:
der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postanschrift:
Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 12 00 16, 01001 Dresden
Hausanschrift:
Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Devrientstraße 1, 01067 Dresden
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de
Internet: www.datenschutz.sachsen.de