Tierbestandsmeldung 2025 – Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse

Sehr geehrte Tierhalterinnen und Tierhalter,

bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalterin und Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:

  • eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
  • die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
  • die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.

Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalterinnen und Tierhalter erhalten Ende Dezember 2025 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2026 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben.

Tierhalterinnen und Tierhalter, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.

Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2026 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2026 Ihren Beitragsbescheid. Bis dahin bitten wir Sie, von Anfragen zum Beitragsbescheid abzusehen.

Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.

Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.

Bitte unbedingt beachten:

Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.

Sächsische Tierseuchenkasse

Anstalt des öffentlichen Rechts

Löwenstr. 7a,

01099 Dresden

Tel: +49 351 80608-30

E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de

Internet: www.tsk-sachsen.de

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse_Gemeinden 2026

Stellenausschreibung Sachbearbeiter Finanzen (m/w/d)

Die Stadt Dohna sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen engagierten Sachbearbeiter (m/w/d) im Fachbereich Finanzen.

Als Sachbearbeiter bei der Stadtverwaltung Dohna erwartet Sie ein interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld mit entsprechendem Entwicklungspotential sowie einer guten Einarbeitung.

Ihre Kernaufgaben:

  • Veranlagung von Mieten und Pachten
  • Geschäftsbuchhaltung (bspw. Umbuchungen)
  • Abwicklung nach Mitteilungsverordnung
  • Verwaltung von SEPA-Mandaten
  • Eingangsrechnungsbearbeitung
  • Erfassung und Bewertung der Vermögensgegenstände sowie Buchung von Zu- und Abgängen

Ihr Profil:

  • erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) oder vergleichbare abgeschlossene kaufmännische Ausbildung,
  • vorzugsweise erste Berufserfahrung im kommunalen Kassen- und Rechnungswesen,
  • sehr gute mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit sowie sichere Deutschkenntnisse (Level mindestens C1),
  • IT- und zahlenaffin, verantwortungsbewusst, belastbar sowie eine routinierte, genaue und selbstständige Arbeitsweise.

Wir bieten Ihnen:

  • ein interessantes, abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld mit entsprechendem Entwicklungspotential sowie eine fundierte Einarbeitung,
  • eine angenehme Arbeitsatmosphäre und moderne Büroausstattung,
  • ein zunächst befristetes Arbeitsverhältnis gem. § 14 Abs. 2 TzBfG (voraussichtlich 18 Monate mit Übernahmeoption) und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden pro Woche,
  • die Eingruppierung nach TVöD in die Entgeltgruppe 7 zzgl. aller tariflichen Sonderleistungen (Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, vermögenswirksame Leistungen, Altersvorsorge, Dienstradleasing, kostenlose Mitarbeiterparkplätze etc.) sowie die
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Ihre Bewerbungen richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsanschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen) bis spätestens 05.12.2025 an die Stadt Dohna, Am Markt 10/11, 01809 Dohna oder vorzugsweise per Mail an personal@stadt-dohna.de. Bei Anfragen zur Stellenausschreibung wenden Sie sich bitte an Frau Klein (Personal), Telefon 03529/563625.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Wir begrüßen alle Bewerbungen – unabhängig von ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Geschlecht, Nationalität, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.

Bei gewünschter Rücksendung Ihrer Unterlagen in Papierform, bitten wir um Beilage eines frankierten Rückumschlages. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Ihre Daten nur für die Zwecke des Bewerbungsverfahrens verwenden werden. Im Rahmen dieses Verfahrens erhalten auch die Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragten sowie Mitglieder des Stadtrates Zugriff auf Ihre Unterlagen. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie unter: www.stadt-dohna.de/ausschreibungen.

Dohna, den 13.11.2025

 

i. V. Tilo Werner

Fachbereichsleiter Allg. Verwaltung/ Bau

 

Dr. Ralf Müller

Bürgermeister

 

Datenschutzerklärung:

Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet werden dürfen. Eine Weitergabe oder sonstige Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Bewerbungsprozesses an im Prozess involvierte Personen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.stadt-dohna.de/stadt-dohna/datenschutzhinweise/

oder

in der Stadtverwaltung Dohna, Zi. 305, Am Markt 10/11, 01809 Dohna