Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG hat die untere Wasserbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz folgende Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur temporären Untersagung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet des Landkreises erlassen Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern weiterlesen
