Bis zum 19. Januar 2024 sind Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 aufgefordert, ihre alten Papierführerscheine in neue EU-Kartenführerscheine umzutauschen. Im Interesse eines möglichst fristgerechten Umtausches bittet die Fahrerlaubnisbehörde, sich zeitnah um eine rechtzeitige Antragstellung für den Führerscheinumtausch zu bemühen.
Führerscheinpflichtumtausch – nächste Frist im Januar weiterlesen