Durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit können im Winterhalbjahr Frostschäden an der Hausinstallation auftreten. Über geborstene Leitungen kann vielfach unbemerkt über die Messeinrichtung erfasstes und damit kostenpflichtiges Trinkwasser ungenutzt abfließen. Hinzu kommen Aufwendungen für notwendige Reparaturen und ggf. die Beseitigung der Wasserschäden.
Achtung, wichtiger Hinweis zur Winterfestmachung Wasserversorgung! weiterlesen