Führungszeugnis/Auskunft Gewerbezentralregister
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei der Meldebehörde stellen, bei der Sie mit der Hauptwohnung registriert sind. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit. Der Antrag hierfür wird von uns in Ihrem Beisein ausgestellt. Wird der Antrag schriftlich gestellt, muss die Unterschrift beglaubigt sein (von der Gemeindeverwaltung oder einem Notar). Die Gebühr fügen Sie bitte als Verrechnungsscheck bei.
Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter/in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- für private Zwecke
- zur Vorlage bei einer Behörde (Behördenanschrift erforderlich)
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.
Beglaubigungen
Durch das Einwohnermeldeamt werden Ihnen Ablichtungen oder Abschriften von Unterlagen beglaubigt, wenn das Original vorgelegt wird (außer Personenstandsurkunden!). Die Gebühren betragen für die erste Seite 7,30 Euro und für jede weitere Seite 1,10 Euro.
Beglaubigung von Unterschriften
Auch Unterschriften beglaubigt Ihnen das Einwohnermeldeamt, wenn der Betroffene unter Vorlage eines Personaldokumentes sich ausweist und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters leistet. Die Gebühr beträgt 7,30 Euro.
Auskunftssperre
Sie müssen einen Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre stellen. Der Eintrag einer Auskunfssperre ist gebührenfrei.