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Standesamt

Standesamt Dohna und Hochzeit auf Schloss Weesenstein

Aufgaben und Bedeutung des Standesamtes

Der Bund fürs Leben hat sich zwar im Laufe der Zeit auf verschiedene Art und Weise geändert, nach wie vor jedoch keineswegs an Bedeutung verloren. Ist er heute von der romantischen Vorstellung von immerwährender Liebe geprägt, standen früher in erster Linie zweckdienliche Angelegenheiten im Vordergrund. Doch schon seit Urzeiten wird das Hochzeitsritual gepflegt, um die Dauerlebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau zu besiegeln. 1855 wurde in Deutschland die erste zivilrechtliche Trauung durchgeführt. Im Jahr 1876 wurden in ganz Deutschland staatliche Standesämter eingeführt, in denen die Ehe (althochdeutsch: ewa“ – Ewigkeit, Recht und Gesetz), unabhängig von einem weltanschaulichen Bekenntnis, geschlossen wird (Zivilehe). Im Zuge des Fortschritts wurde von August 2001 bis September 2017 die Begründung von gleichgeschlechtlichen „Eingetragenen Lebenspartnerschaften“ möglich und in rechtlichen Dingen der Eheschließung weitestgehend angeglichen. Ab Oktober 2017 wurden mit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts die letzten rechtlichen Hürden beseitigt. Seither können in Deutschland nun auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen oder ihre bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Ehen gleichgeschlechtlicher Paare stehen somit gleichberechtigt neben Ehen heterogener Paare.

Im Standesamt dreht sich jedoch nicht alles nur um Eheschließungen. Eine Fülle von weiteren personenstandsrechtlichen Aufgaben gilt es zu erledigen, z.B. die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen, Nachbeurkundungen von ausländischen Personenstandsfällen, Vaterschaftsanerkennungen, Entgegennahme namensrechtlicher Erklärungen, Ausstellung von Urkunden, Beglaubigungen, Kirchenaus- oder –übertritte oder die Fortschreibung der Personenstandsregister.

Ihre Ansprechpartner

Elke Görke
Petra Müller
Peggy Fritsche

Am Markt 10/11 01809 Dohna

Telefon:+49 3529 56 36 – 41
Telefax:+49 3529 56 36 – 941

Für Brautpaare mit besonderen Ansprüchen bietet die Hochzeit im romantischen Schloss Weesenstein genau das richtige Ambiente für einen rundum gelungenen Tag. Im festlich-rustikalen „Bankettsaal“, der bis in das 19. Jh. als Braumeisterwohnung vermietet wurde, haben sich schon zahlreiche Brautpaare bei Live-Klavierklängen das Ja-Wort gegeben.

Ab 2024 steht von April bis Oktober mit dem frisch restaurierten, klassizistischen „Spiegelsaal“ im Wintergarten eine romantische Location als neuer Trausaal zur Verfügung, in der 40 Gäste Platz finden. Über eine Freitreppe gelangt man anschließend direkt in den wunderschönen Schlosspark, der zum Lustwandeln einlädt und als traumhafte Kulisse für Ihre schönsten Hochzeitsfotos wie geschaffen ist. Eine Führung durch das Museum bietet sich für Ihre Hochzeitsgäste an, falls der Fototermin etwas länger dauert.

Oder Sie möchten lieber eine standesamtliche Eheschließung im Schlosspark buchen? Sprechen Sie uns an.

Bliebe die Frage zu klären, wo mit den Gästen angestoßen, wo getafelt und gefeiert werden kann. Das Schloss empfiehlt, die Hochzeitskutsche gleich auf dem Hof stehen und den Tag in einem der mietbaren Festsäle ausklingen zu lassen (Ansprechpartner Schlossverwaltung: Tel. 035027 62620).

Eheschließungen werden an Wochentagen (Montag bis Freitag) durchgeführt. Darüber hinaus wird eine begrenzte Anzahl von Terminen für Eheschließungen an Samstagen angeboten. Die Terminabsprache (auch zur Eheschließung auf Schloss Weesenstein) erfolgt ausschließlich über das Standesamt Dohna (standesamt@stadt-dohna.de). Informieren Sie sich über freie Kapazitäten auf unserem Terminkalender.

Bei Fragen rund um das Thema Feiern auf Schloss Weesenstein wenden Sie sich bitte an:

Schlossverwaltung Weesenstein OT Weesenstein
Am Schlossberg 1
01809 Müglitztal
Telefon: +49 35027 6262-0
Telefax: +49 35027 62628

Anmeldung – Terminreservierung

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin beim Standesamt Ihres Wohnortes erfolgen. Unabhängig davon sind Reservierungen von Hochzeitsterminen für das Schloss Weesenstein oder den Trausaal der Stadt Dohna – ausschließlich über das Standesamt Dohna – schon früher möglich. Bitte sprechen Sie uns an! Neu ist das Angebot von standesamtlichen Eheschließungen im Schlosspark Weesenstein, die erstmalig im Mai und August 2017 durchgeführt wurden.

Eheschließungen 2024 im Rathaus Dohna oder auf Schloss Weesenstein

Terminanfragen unter: standesamt@stadt-dohna.de (Tel. 03529 563641)

Termine Eheschließung 2025

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren, volljährig und Deutsche sind:

  • gültige Personalausweise oder Reisepässe
  • aktuelle Meldebescheinigungen (erhältlich beim Einwohnermeldeamt)
  • aktuelle beglaubigte Abschriften aus Ihren Geburtenregistern bzw. -büchern (erhältlich bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)

Haben Sie gemeinsame Kinder, sind weitere Unterlagen erforderlich:

  • Geburtsurkunde(n), Vaterschaftsanerkennung(en),
  • falls vorhanden: Sorgerechtserklärung(en)

Waren Sie bereits verheiratet, wird zusätzlich eine aktuelle Urkunde der letzten Ehe benötigt sowie ein Nachweis der Auflösung der Ehe (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde etc.). In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in) z. B. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, nicht im Bundesgebiet geboren sind, adoptiert sind, Kinder mit in die Ehe bringen, sollten Sie grundsätzlich bei uns vorsprechen. Sie erhalten dann neben umfassenden Beratungen auch eine ausführliche, auf Ihre persönliche Situation abgestellte Anleitung für die Beschaffung der Unterlagen.

Eheschließungen sind ganzjährig auf dem Schloss in Weesenstein, als auch im Standesamt der Stadt Dohna möglich. Die Termine sowie alle weiteren anstehenden Fragen sind mit dem Standesamt Dohna abzustimmen.

Hochzeit auf Schloss Weesenstein

Hochzeitsdienstleister

Variante 1: Trausaal im Rathaus Dohna

Eheschließung im Trauzimmer des Rathauses Dohna (barrierefreier Zugang!) mit historischem Marktplatz

Variante 2: Wintergarten Schloss Weesenstein

Heiraten im historischen Ambiente auf Schloss Weesenstein. Die standesamtliche Eheschließung findet von April bis einschl. Oktober im neu restaurierten Spiegelsaal im Wintergarten statt. Dieser Raum hat eine Kapazität von 40 Plätzen. Die Mietgebühren betragen 400,00 Euro. Diese Kosten werden Ihnen direkt von der Schlossverwaltung in Rechnung gestellt. Darüber hinaus können Sie im Schloss auch Räumlichkeiten und Catering für Ihre Feier mieten.

Variante 3: Bankettsaal Schloss Weesenstein

Der Bankettsaal (beheizbar) steht ab 2024 für Eheschließungen nur noch begrenzt zur Verfügung. Dieser Raum hat eine Kapazität von max. 60 Plätzen. Die Mietgebühren betragen 400,00 Euro.

Variante 4: standesamtliche Parkhochzeit

Für Paare, die das Besondere, Außergewöhnliche mögen, bieten wir an ausgewählten Samstagen pro Jahr Hochzeiten im Schlosspark vor romantischer Schlosskulisse an. Die technische Ausgestaltung wird durch eine Hochzeitsagentur organisiert, mit der Sie Ihre individuellen Wünsche und die zusätzlichen Kosten absprechen können.

Welche Urkunden gibt es?

  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • mehrsprachige Urkunden
  • beglaubigte Abschriften aus den verschiedenen Personenstandsregistern

Wo gibt es die Urkunden?

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie also beim dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat. Die Urkunden können Sie persönlich (unter Vorlage Ihres Personalausweises), schriftlich oder per E-Mail (mit Kopie Ihres Personalausweises und Zahlung der Gebühr per Vorkasse bzw. Erteilung einer Einzugsermächtigung) bei uns beantragen (Urkundengebühr: 15,00EUR; jedes weitere Exemplar derselben Urkunde bei gleichzeitiger Beantragung: 7,00EUR)

Hinweis:

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Angaben, die dem Datenschutz unterliegen. Gem. §62 des Personenstandsgesetzes sind Personenstandsurkunden auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel, ein Urteil oder ähnliches. Gebühren laut SächsPStVO § 3.

„Personenstandsregister werden nach Ablauf folgender Fristen als Archivgut aufbewahrt:

  • Geburtenregister 110 Jahre
  • Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
  • Sterberegister 30 Jahre

Zur Ahnen- bzw. Nachlassforschung sind im Archiv des Standesamtes Dohna Akten und Registereinträge von Dohna und Müglitztal, einschließlich Ortsteile, ab dem Jahr 1876 vorhanden. Auskünfte aus Unterlagen im Personenstandsarchiv unterliegen den archivrechtlichen Vorschriften der Archivsatzung der Stadt Dohna, welche Sie unter dem Ortsrecht finden.   Zur Anforderung von Archivmaterial aus dem Standesamtarchiv nutzen Sie bitte Anlage 3 der Archivsatzung der Stadt Dohna (siehe Politik, Ortsrecht, Archivsatzung).

Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten (u.a. Name, Geburtsdatum, Abstammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft erforderlich ist. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die: Stadt Dohna Am Markt 10/11, 01809 Dohna Telefon: 03529 5636-0 datenschutz@stadt-dohna.de Die Stadt Dohna erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung ihrer Daten und ist zuständig, so-weit Sie Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz, der Personenstandsverordnung, ggf. entsprechenden internationalen Regelungen sowie aus § 3 Abs. 6 Sächsisches Kirchensteuergesetz und Art. 3 und 4 Sächsisches Datenschutzgesetz. Herausgegeben werden dürfen die Daten der Standesämter an andere inländische und ausländische Standesämter, andere Personen, sonstige Behörden, Gerichte, ggf. Religionsgemeinschaften und konsularischen Vertretungen anderer Länder nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist. Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie sind zusammen mit den in den zugehörigen Akten je nach Art des personenstandsrechtlichen Vorgangs nach 30, 80 oder 110 Jahren dem Archiv zur Übernahme anzubieten. Erklärungen über Kirchenaustritte werden ebenfalls dauerhaft aufbewahrt. Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Dohna erreichen Sie unter: Datarea GmbH Meißner Straße 103, 01445 Radebeul Tel. 0351 27220882 datenschutz@stadt-dohna.de Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Sächsischen Datenschutzbeauf-tragten wenden. Dieser oder Ihr zuständiger Mitarbeiter im Standesamt erteilt Ihnen auch Auskunft zu Ihren Rechten als betroffene Person nach der Datenschutz-Grundverordnung.